Aufwandsentschädigung
Einmal im Jahr kannst Du für Deine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Die Aufwandsentschädigung ist für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit für Aufwendungen wie Fahrtkosten, Telefon- und Portogebühren sowie persönlichen pädagogischen Bedarf (Fachliteratur u.ä.) bestimmt.
Richtlinie zur Aufwandsentschädigung für Jugendgruppenleiter*innen