Aufwandsentschädigung: Antrag
Voraussetzung für die Aufwandsentschädigung ist eine aktive ehrenamtliche Jugendleiter*innentätigkeit bei einem oder mehreren Stormarner Trägern der Jugendarbeit an mindestens 20 Tagen.
Du musst an mind. 20 Tagen ehrenamtlich tätig sein. Dies kann auch bei mehreren Trägern geschehen. Dann bitte den Button „Tätigkeit hinzufügen“ nutzen.