Aufwandsentschädigung: Antrag

Voraussetzung für die Aufwandsentschädigung ist eine aktive ehrenamtliche Jugendleiter*innentätigkeit bei einem oder mehreren Stormarner Trägern der Jugendarbeit an mindestens 20 Tagen.

Tätigkeiten:

Du musst an mind. 20 Tagen ehrenamtlich tätig sein. Dies kann auch bei mehreren Trägern geschehen. Dann bitte den Button „Tätigkeit hinzufügen“ nutzen.