Aufwandsentschädigung: Antrag
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Die Bewilligung der Aufwandsentschädigung erfolgt nach Maßgabe der Zuschüsse des Kreises Stormarn. Der KJR behält sich die Bewilligungsentscheidung über jeden Einzelfall vor. Ein Anspruch auf Förderung besteht gegenüber dem KJR nicht. Unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
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